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DMAA
1,3-Dimethylamylamin (DMAA) wird im Internet als Inhaltsstoff von so genannten "Prä-Workout-Produkten" sowie Produkten zur Gewichtsreduktion angeboten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat diese Produkte, die offenbar insbesondere von Sportlern eingenommen werden, wissenschaftlich bewertet.
DMAA kann in Abhängigkeit von der verabreichten Menge zu einer akuten vorübergehenden Erhöhung des Blutdrucks beim Menschen führen. Es ergeben sich erste vorläufige Hinweise, wonach andauernde Gaben in Kombination mit Koffein möglicherweise auch zu einer chronischen Erhöhung des Blutdrucks führen könnten. Ein ausgeprägter Blutdruckanstieg kann die Herzarbeit in solcher Weise erhöhen, dass unerwünschte kardiovaskuläre Effekte ausgelöst werden, die von Kurzatmigkeit bis zur Brustenge oder einem möglichen Herzinfarkt reichen.Zudem kann durch eine ausgeprägte akute Blutdruckerhöhung das Risiko für Hirnblutungen steigen. Dies gilt insbesondere für Personen mit erhöhtem individuellem Risiko, wie etwa Hirngefäßaneurysmata (lokale Ausweitung von Blutgefäßen im Gehirn). Das Ausmaß möglicher gesundheitlicher Risiken wird durch die verabreichte DMAA-Menge und den jeweiligen individuellen Blutdruck beeinflusst. Zudem können andere individuelle Faktoren beispielsweise Risikofaktoren für eine koronare Herzkrankheit (KHK) das gesundheitliche Risiko beeinflussen.
Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat nach eigenen Angaben 42 Berichte über unerwünschte Wirkungen in Verbindung mit dem Verzehr DMAA-haltiger Produkte erhalten. Einige Berichte schließen Erkrankungen des Herzens, des Nervensystems, psychiatrische Erkrankungen und Todesfälle ein. Einzelheiten zu den Berichten, zum Beispiel über die Höhe der DMAA-Zufuhrmengen, der Art der beobachteten unerwünschten Wirkungen, über nähere Umstände des Auftretens oder die Frage, ob gleichzeitig noch weitere Substanzen eingenommen wurden, sind nicht verfügbar. Die Berichte haben nach Aussage der FDA aber nicht den Nachweis erbracht, dass DMAA Ursache der unerwünschten Wirkungen war. Die FDA hat mit Mitteilung vom 27. April 2012 DMAA-haltige Produkte, die von verschiedenen Herstellern in den USA vermarktet werden, aus formalen Gründen als nicht gesetzeskonform eingestuft. Ob die Produkte weiterhin nach Deutschland ausgeliefert werden, ist dem BfR nicht bekannt.
Der gegenwärtige Kenntnisstand über gesundheitliche Auswirkungen oraler DMAA-Zufuhren beim Menschen ist lückenhaft. Schon nach jetzigem Kenntnisstand sollten Personen mit erhöhtem Blutdruck und Personen mit anderen Erkrankungen des Herzkreislaufsystems DMAA-haltige Produkte nicht verzehren. Einige Anbieter weisen auf diese Risikogruppe hin.
Aus Sicht des BfR wird empfohlen zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen für den Verkauf von DMAA-haltigen Produkten als Lebensmittel in Deutschland gegeben sind, insbesondere zu klären, ob DMAA nicht als neuartiges Lebensmittel bzw. neuartige Lebensmittelzutat einzustufen ist. Auch eine Einstufung als Arzneimittel kommt in Betracht. Wenn DMAA-haltige Produkte als Lebensmittel verkauft werden dürfen, ist zu prüfen, ob sie als „nicht sichere Lebensmittel“ einzustufen sind.
Zur Stellungnahme Gesundheitliche Bewertung von 1,3-Dimethylamylamin (DMAA) als Inhaltsstoff von Produkten, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden (167.4 KB)
Stand: 21. 01.2013