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Chondroitinsulfat

Chondroitinsulfat ist ein natürlicher Bestandteil des Gelenkknorpels. Die Substanz ist in zahlreichen Produkten enthalten, die als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) angeboten werden und Marktbedeutung haben. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Eine Zulassung von Chondroitinsulfat als Arzneimittel zur oralen Anwendung bei Gelenkerkrankungen besteht in Deutschland nicht. Anders als Arzneimittel unterliegen Nahrungsergänzungsmittel prinzipiell keiner Zulassung oder behördlichen Prüfung, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Sie müssen sicher und dürfen nicht gesundheitsschädlich sein. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Herstellern/Vertreibern der Produkte. Ihre Inhaltsstoffe sollen keine nennenswerten pharmakologischen Wirkungen haben.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahr 2007 die Verwendung von Chondroitinsulfat als Inhaltsstoff von NEM gesundheitlich bewertet. Da zwischenzeitlich eine Reihe neuerer wissenschaftlicher Publikationen zur Anwendung der Substanz beim Menschen vorliegt, hat das BfR die Bewertung aktualisiert.

Zur Stellungnahme "Risikobewertung von Chondroitinsulfat in Nahrungsergänzungsmitteln"

Stand: 7.12.2018

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