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Vitamin K
Vitamin K ist ein fettlösliches Vitamin, das natürlicherweise in unterschiedlichen Formen vorkommt: Als K1 ist es vor allem in grünem Gemüse wie Spinat, Feldsalat und Brokkoli enthalten. Weitere K1-Quellen sind pflanzliche Fette und Öle. Als Vitamin K2 kommt das Vitamin dagegen in tierischen Lebensmitteln vor, z. B. in Leber, Milchprodukten und Eiern.
Vitamin K ist an der Bildung von Blutgerinnungsfaktoren beteiligt. Darüber hinaus ist Vitamin K zusammen mit einigen anderen Mikronährstoffen (z. B. Calcium, Phosphor, Vitamin D) wichtig für die Knochengesundheit.
Neugeborene und gestillte Säuglinge sind eine besondere Risikogruppe für einen Vitamin K-Mangel, da Vitamin K nur unzureichend über die Plazenta zum Kind gelangt und die Muttermilch nur wenig davon enthält. In den ersten Lebenswochen kann eine Unterversorgung mit dem fettlöslichen Vitamin zu lebensbedrohlichen Blutungen führen. Deshalb erhalten in Deutschland alle Neugeborenen kurz nach der Geburt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U1 sowie bei der zweiten und dritten Vorsorgeuntersuchung – zwischen dem 3. und 10. Lebenstag (U2) bzw. zwischen der 4. und 5. Lebenswoche (U3) – vorbeugend Vitamin K.
Derzeit liegen ansonsten keine Hinweise dafür vor, dass die Bevölkerung in Deutschland zu wenig Vitamin K aufnimmt bzw. unzureichend mit Vitamin K versorgt ist.
Vitamin K wird häufig Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt. Dabei ist zu beachten, dass eine solche zusätzliche Aufnahme von Vitamin K die therapeutische Wirkung von blutgerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ = Vitamin-K-Antagonisten) abschwächen kann. In Deutschland nehmen viele ältere Personen solche Medikamente zur Thrombose-Prophylaxe ein. Wer dies tut, sollte die Vitamin K-Aufnahme über die Ernährung möglichst konstant halten und Vitamin K-haltige Nahrungsergänzungsmittel nur unter ärztlicher Kontrolle einnehmen.
Empfohlene Höchstmenge pro Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels (NEM):
Um Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Bedarf eine signifikante Vitamin K-Aufnahme über Nahrungsergänzungsmittel zu ermöglichen und zugleich gut versorgte Menschen vor einer übermäßigen Aufnahme zu schützen, empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), einem Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als 80 Mikrogramm (µg) Vitamin K1 oder nicht mehr als 25 µg Vitamin K2 pro Tagesdosis zuzusetzen. Des Weiteren empfiehlt das BfR einen Hinweis auf Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin K, wonach Personen, die gerinnungshemmende Arzneimittel (vom Cumarintyp) einnehmen, vor dem Verzehr von Vitamin-K-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ärztlichen Rat einholen sollten.
Stand: 4.9.2023
Stellungnahmen
(1)Datum | Titel | Größe |
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22.02.2024 Stellungnahme Nr. 006/2024 des BfR
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Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln |
346.1 KB |
Publikationen - BfR-Wissenschaft
(1)Datum | Titel | Größe |
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13.08.2004 BfR-Wissenschaft 03/2004
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Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln |
1.3 MB |