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Die Höchstmengenempfehlungen des BfR

Studien wie die Nationale Verzehrsstudie II belegen: In Deutschland nehmen Erwachsene im Schnitt mit ihrer normalen Ernährung ausreichende Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen auf. Bei vielen dieser Stoffe werden die Zufuhrreferenzwerte der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sogar überschritten. Und obwohl wissenschaftliche Studien belegen, dass von einer zusätzlichen, über den Bedarf hinausgehenden Aufnahme von Mikronährstoffen keine positiven gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind, nimmt ein Drittel der Bevölkerung regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein. Wird dabei zu hochdosierten Produkten gegriffen oder werden zusätzlich Lebensmittel verzehrt, die mit Vitaminen und/oder Mineralstoffen angereichert sind, kann es zu hohen Zufuhren von Mikronährstoffen kommen, durch die das Risiko für eine Überversorgung steigt.

Im besten Fall werden überflüssige Nährstoffe einfach wieder ausgeschieden. Manchmal kann ein Überangebot an Vitaminen oder Mineralstoffen aber auch unerwünschte Folgen haben. So sorgt eine gute Vitamin D-Versorgung für Knochenstabilität und kann wissenschaftlichen Studien zufolge das Risiko für Stürze und Knochenbrüche senken. Wer aber regelmäßig und ohne medizinische Gründe Vitamin D in hohen Mengen zu sich nimmt (über 100 Mikrogramm pro Tag), riskiert die Bildung von Nierensteinen oder eine Nierenverkalkung.

Um das gesundheitliche Risiko einer Überversorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen zu begrenzen, ist in den EU-Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel vorgesehen, einheitliche Höchstmengen für diese Produkte auf EU-Ebene festzusetzen. Noch gibt es solche Höchstmengen nicht.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist seit etwa zwei Jahrzehnten mit der Thematik befasst und hat nach Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Vitaminen und Mineralstoffen bereits im Jahr 2004 erstmals Höchstmengen-Empfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln erarbeitet. Diese wurden im Jahr 2021 nach derzeitigem Stand des Wissens aktualisiert und sollen zur Erarbeitung europaweiter Höchstmengen beitragen.

Wie wurden die Höchstmengenvorschläge erarbeitet?

Für die Höchstmengenvorschläge wurden die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren Obergrenzen für die Tageszufuhr (Tolerable Upper Intake Level; UL) des jeweiligen Nährstoffs berücksichtigt. Das ist die Menge, die bei chronischer täglicher Zufuhr eines Nährstoffes aus allen Quellen nach derzeitigem Wissen nicht mit negativen gesundheitlichen Wirkungen einhergeht.

Darüber hinaus wurden die von den D-A-CH-Gesellschaften (Deutsche, Österreichische und Schweizerische Gesellschaften für Ernährung; DGE, ÖGE und SSG/SSN) und der EFSA abgeleiteten Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr herangezogen und schließlich die in Ernährungserhebungen (z. B. Nationale Verzehrsstudie (NVS II) und EsKiMo II-Studie) ermittelten Vitamin- und Mineralstoffaufnahmen aus der üblichen Ernährung.

Unter Berücksichtigung dieser Daten wurde ermittelt, welche Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln zugesetzt werden können, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine zusätzliche Nährstoffaufnahme zu ermöglichen und dabei die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen zu schützen.

Bei der Ableitung der Höchstmengen wurde ein Unsicherheitsfaktor zugrunde gelegt, um neben stoffspezifischen wissenschaftlichen Unsicherheiten unter anderem der Tatsache Rechnung zu tragen, dass einige Verbraucherinnen und Verbraucher mehrere Nahrungsergänzungsmittel einnehmen, die zum Teil die gleichen Vitamine oder Mineralstoffe enthalten.

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