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Glucosamin

Glucosamin ist ein Aminozucker und kommt im menschlichen Körper natürlicherweise als Bestandteil des Bindegewebes, des Knorpels und der Gelenkflüssigkeiten vor. Als Arzneimittel wird es bei Arthrosen des Kniegelenks eingesetzt. Glucosamin wird aber auch in Zufuhrmengen, die unterhalb arzneilicher Dosierungen liegen, in zahlreichen Nahrungsergänzungsmitteln, die zu den Lebensmitteln zählen, angeboten. Die Überwachung ihrer Verkehrsfähigkeit ist Aufgabe der Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer.

Das BfR hat in einer früheren Stellungnahme 1 bereits die gesundheitlichen Risiken bei Verwendung von Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln bewertet und drei Risikogruppen identifiziert: a) Diabetiker bzw. Personen mit eingeschränkter Glucosetoleranz, b) Patienten mit einem bekannten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und c) Personen, die bestimmte blutgerinnungshemmende Medikamente, sogenannte Cumarin-Antikoagulantien einnehmen. In der nun vorliegenden Stellungnahme hat das BfR noch einmal das Gesundheitsrisiko für die Risikogruppen b) und c) bewertet. Anlass ist, dass diese Risikogruppen in einer aktuellen Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verwendung von Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff nicht als solche identifiziert wurden.

Bezüglich der Gruppe der Personen mit bekanntem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen schließt sich das BfR nach Überprüfung neuer wissenschaftlicher Kenntnisse der Bewertung der EFSA an. Demnach sind auf den Verpackungen von glucosaminhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln keine Hinweise zu gesundheitlichen Risiken für diese Verbrauchergruppe notwendig. Personen, die Cumarin-Antikoagulantien einnehmen, stuft das BfR jedoch auch nach erneuter Prüfung als Risikogruppe ein. Das Institut hat anhand von Fallberichten das gesundheitliche Risiko bewertet und ist der Auffassung, dass bei gemeinsamer Zufuhr von Glucosamin mit Cumarin-Antikoagulantien, die den Wirkstoff Warfarin oder Acenocumarol enthalten, das Risiko einer unerwünschten Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung von Cumarin-Antikoagulantien besteht. Zu dem Wirkstoff Phenprocoumon, der ebenfalls zur Gruppe der Cumarin-Antikoagulantien zählt, liegen dem BfR gegenwärtig keine Fallberichte vor. Das BfR erachtet bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Tageszufuhren von 390-790 Milligramm isoliertem Glucosamin Maßnahmen zum Schutz von Personen, die Cumarin-Antikoagulantien einnehmen, für notwendig. Das Institut rät Verbrauchern mit entsprechender Medikation (Cumarin-Antikoagulantien) vom Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln, die die genannten Mengen an isoliertem Glucosamin als Tagesration enthalten, ab.

Zur Stellungnahme Glucosaminhaltige Nahrungsergänzungsmittel können ein Gesundheitsrisiko für Patienten darstellen, die Cumarin-Antikoagulantien als Blutgerinnungshemmer einnehmen PDF-Datei (182.1 KB)

Stand: 21.1.2013

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