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BfR-Mitteilung: Präparate mit Omega-3-Fettsäuren können bei Herzpatienten das Risiko für Vorhofflimmern erhöhen
Arzneimittel, aber auch Nahrungsergänzungsmittel wie Fischöl-Kapseln können die unerwünschte Wirkung verursachen
Die Einnahme von Omega-3-Fettsäure-haltigen Präparaten kann bei Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Herzerkrankung das Risiko für Vorhofflimmern, einer Störung des Herzrhythmus, erhöhen. Das ergab eine Auswertung mehrerer klinischer Studien durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). In diesen Studien nahmen die Patientinnen und Patienten entweder Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel ein.
In den klinischen Studien wurden vorwiegend Patientinnen und Patienten untersucht, die bereits eine kardiovaskuläre (d. h. eine das Herz oder die Blutgefäße betreffende) Erkrankung hatten oder ein erhöhtes Risiko dafür besaßen. Die Auswertung der EMA ergab, dass das Risiko für Vorhofflimmern von der eingenommenen Dosis an Omega-3-Fettsäuren abhing und unter der höchsten getesteten Dosis von 4 Gramm pro Tag am größten war.
Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-3-Fettsäuren werden etwa in Form von Fischölkapseln angeboten und enthalten zum Teil ähnlich hohe Dosierungen wie Arzneimittel. Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel im Handel frei erhältlich und können auch über längere Zeiträume ohne ärztliche Kontrolle eingenommen werden. Mögliche unerwünschte gesundheitliche Wirkungen können so leichter übersehen werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt insbesondere Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Herzerkrankungen oder entsprechenden Risikofaktoren deshalb, Omega-3-Fettsäure-haltige Präparate, wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel, nur in Absprache mit einem Arzt oder einer Ärztin einzunehmen, vor allem über einen längeren Zeitraum.
Zudem ist wichtig zu wissen: Omega-3-Fettsäuren kommen auch in Fisch vor. Ein regelmäßiger Fischverzehr (ein- bis zweimal pro Woche) hat gesundheitsfördernde Wirkungen, z. B. auf den Fettstoffwechsel. Aufnahmemengen von Omega-3-Fettsäuren, die mit den beschriebenen gesundheitlichen Risiken in Verbindung gebracht werden, werden dadurch nicht erreicht.
Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dazu bestimmt, eine Erkrankung zu heilen oder zu lindern. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen können. Sie müssen sicher sein und dürfen keine gesundheitlich unerwünschten Wirkungen haben.
Langkettigen Omega-3-Fettsäuren aus Fischöl wie DHA und EPA (Docosahexaensäure und Eicosapentaensäure) werden gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben: Sie sollen unter anderem Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen vorbeugen. Fischöl wird daher nicht nur in Nahrungsergänzungsmitteln angeboten, sondern auch zur Anreicherung von Lebensmitteln verwendet.
In diesem Zusammenhang hat das BfR bereits 2009 das gesundheitliche Risiko einer erhöhten Aufnahme der Omega-3-Fettsäuren DHA und EPA bewertet und darauf hingewiesen, dass bei hohen Aufnahmemengen Hinweise auf einen erhöhten Cholesterinspiegel, eine Beeinträchtigung der Immunabwehr bei älteren Menschen, eine erhöhte Sterblichkeit bei Menschen mit Herzerkrankungen sowie eine erhöhte Blutungsneigung vorlagen. Auch die langfristigen Auswirkungen einer erhöhten Aufnahme seien nicht ausreichend untersucht. Das BfR empfahl deshalb die Festlegung von Höchstmengen für den Zusatz von DHA und EPA zu Lebensmittelprodukten. Diese Empfehlung ist auch weiterhin gültig.
Die Einnahme von Fischöl-Konzentraten über Nahrungsergänzungsmittel hält das BfR bei gesunden Menschen für nicht nötig, insbesondere, wenn sie regelmäßig Fisch verzehren.
Als Konsequenz aus den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass bei Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Herzerkrankung das Risiko für Vorhofflimmern steigt, haben pharmazeutische Unternehmen (die Zulassungsinhaber von Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln) in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen so genannten Rote-Hand-Brief veröffentlicht, in dem sie über das Risiko für Vorhofflimmern im Rahmen der Verwendung Omega-3-Fettsäure-haltiger Arzneimittel informieren.
Link zum Rote-Hand-Brief
Stand: 16.11.2023