Silizium

Silizium wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) als nicht-essentieller Nährstoff eingestuft – das Spurenelement muss also nicht mit der Nahrung aufgenommen werden. Eine spezifische biochemische Funktion des Siliziums bei Menschen oder Tieren konnte bisher nicht identifiziert werden. Auch Siliziummangelerscheinungen sind beim Menschen nicht bekannt.

Bei einer ausgewogenen Ernährung wird dem Körper regelmäßig Silizium zugeführt, denn es ist in den meisten Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs enthalten.

Nach Angaben der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Mengen an Silizium, die natürlicherweise in Lebensmitteln und Trinkwasser vorkommen und über die Ernährung aufgenommen werden, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Verschiedene Siliziumverbindungen (Siliziumdioxid und Silikate) werden als Zusatzstoffe zu technologischen Zwecken (unter anderem als Trennmittel, Trägerstoffe oder Entschäumer) in der Lebensmittelindustrie eingesetzt, was zu einer Erhöhung der Siliziumgehalte in Lebensmitteln beiträgt. Verlässliche Daten für daraus resultierende Siliziumaufnahmen liegen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) nicht vor.

Höchstmengenvorschlag für Silizium in Nahrungsergänzungsmitteln (pro Tagesdosis)

Eine Reihe von Siliziumverbindungen wurde von der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) entweder für den Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln oder als technologische Zusatzstoffe bewertet und Aufnahmemengen von 350 Milligramm (mgkurz fürMilligramm) Silizium in Form von Siliziumdioxid, 100 mgkurz fürMilligramm Silizium in Form von Kieselsäure (Silicagel) sowie jeweils 10 mgkurz fürMilligramm Silizium in Form von Monomethylsilantriol und Cholin-stabilisierter Orthokieselsäure wurden als gesundheitlich unbedenklich angesehen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, sich bei der Festsetzung von Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel an den von der EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) erarbeiteten Bewertungen zu orientieren.

Höchstmengenempfehlung

  • Icon zur BfR-Höchstmengenempfehlung: 350 mg bei Zusatz von Siliziumdioxid

    * Bei Zusatz von Siliziumdioxid

  • BfR-Icon zur Höchstmengenempfehlung: 100 mg bei Zusatz von Kieselsäure (Silicagel)

    ** Bei Zusatz von Kieselsäure (Silicagel)

  • Icon zur BfR-Höchstmengenempfehlung: 10 mg bei Zusatz von Cholin stabilisierter Orthokieselsäure

    *** Bei Zusatz von Cholin stabilisierter Orthokieselsäure

Mehr erfahren

Stand: