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Curcumin

Die Kurkuma-Pflanze, auch Gelbwurz, gelber Ingwer oder Curcuma genannt, stammt aus dem südasiatischen Raum. Ihr Wurzelstock, der dem des Ingwers sehr ähnlich ist, wird frisch und getrocknet als Gewürz und traditionelles Heilmittel genutzt.  Ein gereinigter Extrakt aus dem Wurzelstock der Art Curcuma longa findet zudem in der Lebensmittelindustrie als Farbstoff E100 Verwendung.

Darüber hinaus werden auch Nahrungsergänzungsmittel mit Kurkuma-Bestandteilen angeboten. Sie können den gemahlenen Wurzelstock oder daraus hergestellte Extrakte enthalten oder auch die chemisch genau definierte Substanz Curcumin (für Interessierte: (E,E)-1,7-Bis(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)-1,6-heptadien-3,5-dion). Curcumin macht mit etwa 75 bis 80 Prozent den Hauptteil der im Wurzelstock der Pflanze befindlichen sogenannten Curcuminoide aus.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es also zahlreiche Möglichkeiten, mit Curcumin in Kontakt zu kommen. Mit Blick auf mögliche gesundheitliche Risiken wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Curcumin als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. Basierend auf vorhandenen Daten leitete die Behörde eine tägliche akzeptable Aufnahmemenge (ADI, acceptable daily intake) von 3 mg Curcumin pro Kilogramm Körpergewicht und Tag ab. Der ADI gibt die Menge eines Stoffes an, die täglich über die gesamte Lebenszeit aufgenommen werden kann, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Den ADI-Wert hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zugrunde gelegt, um die gesundheitlichen Risiken Curcuma-haltiger Nahrungsergänzungsmittel zu bewerten. Der Fokus der bisherigen Risikobewertung lag dabei auf Präparaten, die zusätzlich die Substanz Piperin bzw. Piperin-angereicherte Extrakte aus schwarzem Pfeffer enthalten, die die Aufnahme von Curcumin verbessern.

Grundsätzlich besteht hier aus Sicht des BfR weiter Forschungsbedarf, unter anderem mit Blick auf das Risiko für mögliche Leberschädigungen, die in einzelnen Fallberichten nach Einnahme von Curcumin-haltigen Produkten in Kombination mit Piperin geschildert wurden. Zum Teil erhielten diese Präparate aber noch weitere Bestandteile, die dafür ebenfalls (mit)verantwortlich sein könnten. Eine pauschale Bewertung der gesundheitlichen Risiken ist aus Sicht des BfR zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, auch da sich die Produkte in ihrer Zusammensetzung stark unterscheiden können. Untersuchungen von Landesuntersuchungsämtern haben allerdings gezeigt, dass der Curcumin-Gehalt in Nahrungsergänzungsmitteln den ADI zum Teil deutlich überschreitet. Grundsätzlich betont das BfR, dass eine längerfristige, auch geringfügige Überschreitung des ADI unerwünschte Wirkungen auf die Gesundheit zur Folge haben kann, vor allem bei empfindlichen Personen.

Stand: 6.9.2023

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